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www.mallorca-tierhilfe.com
 
 
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Tierschutz auf Mallorca    

Unser Ziel ist es, die Bevölkerung Mallorcas für das Thema Tierschutz und den artgerechten Umgang mit Haustieren stärker zu sensibilisieren. Verstösse gegen das Tierschutzgesetz werden von uns mit einer Anzeige bei der Polizei geahndet.

Rufen Sie uns an, wenn Sie meinen, dass Tiere nicht richtig gehalten oder mißhandelt werden. Tel. 639 993 794 und 619 593 142


Capdepera 8/07 Verletzte Ziege durch zu enge Fußfessel
und eine verendete Ziege in Fesseln, Der Besitzer wurde von uns angezeigt. Der Ziege konnte bisher nicht geholfen werden, da die Gesetze es nicht zulassen, ohne Einwilligung des Besitzers das Grundstück zu betreten
Ziege, die durch die Fußfesselung an einem Ast hängengeblieben war und tagelang nicht mehr aufstehen konnte.

Capdepera im Jahr 2007nach Christus

Der Halter wurde angezeigt, die Gerichtsverhandlung ist am Donnerstag,den 13.12.07 um 12 Uhr in Manacor


3 Katzenbabies, ca. 2 Tage alt, wurden  in Cala Ratjada wimmernd in einem Plastikbeutel in einer Mülltonne gefunden. Leider sind alle nach ca. einer Woche gestorben.
In anderen ähnlichen Fällen konnten durch unseren Einsatz mehrere Katzenbabies gerettet werden. Sie leben jetzt glücklich in neuen Familien.
Das Töten oder Wegwerfen von neugeborenen Katzenbabies ist hier völlig normal, das Kastrieren der Katzen dagegen total verwerflich.


Vernachlässigter Hund an zu kurzer Kette, ohne
sauberes Wasser und Fressen. Sein Vorbesitzer hat ihm durch Stockschläge das linke Vorderbein gebrochen und ihn am Auge verletzt. Der Hund kam in die Obhut des Tierschutzvereins Capdepera; der Vorbesitzer , ein Alkoholiker, wurde wegen Tierquälerei angezeigt. Zwischenzeitlich hat der Hund ein neues Zuhause in Frankfurt gefunden.

Pferd bei Arta, war unterernährt, weil sein
Besitzer es nicht ausreichend fütterte. Die zuständigen Behörden sahen keinen Grund zum Eingreifen. Mit Hilfe eines Anwaltes hat der Tierschutzverein Capdepera eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung und Amtsmißbrauch geschaltet. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.
 Seit 06.10.06 ist das Pferd in der Obhut des Tierschutzverein Capdepera. Auf Druck des Vereins und weiterer besorgter Tierschützer hat der Vorbesitzer das Tier abgegeben. Die Anzeigen gegen den Vorbesitzer und das Rathaus von Arta bleiben bestehen. Eine Tierklinik hat zwischenzeitlich festgestellt, daß das Pferd ca. 30 Jahre alt und voller Krebsgeschwüre ist.



Leishamaniosekranker Hund ohne
ausreichende ärztliche Versorgung.

Garten bei Capdepera



Unsachgemäße Durchführung
einer Kastration, Cala Mesquida

nahe Capdepera

Nicht wegsehen, sondern helfen

Urlauber werden auf Mallorca meist ganz unfreiwillig mit dem Thema "Tierschutz" konfrontiert. Wer kennt nicht die Scharen herrenloser Katzen und Hunde, die sich in den Hotelanlagen oder an Stränden in der Nähe der Menschen aufhalten und darauf warten, ein paar Essensreste oder Streicheleinheiten zu ergattern. Aber auch ein Gang über den Markt, der Anblick abgemagerter Kutschenpferde in glühender Sonne, der Besuch von Tierparks oder das Wissen, was hinter den Mauern der Stierkampfarenen passiert, lässt viele Touristen den Urlaub nicht mehr ganz so unbeschwert genießen.



Laut Tierschutzgesetz ist die Haltung
der Hunde auf diese Weise untersagt.

Tonnen sind verboten



Illegaler Reitstall an der Cala Mesquida:
Die Pferde wurden wochenlang an zu kurzen Ketten gehalten

Es versteht sich von selbst, dass Sie als Tourist darauf achten, Tierquälereien nicht zu unterstützen, indem Sie z.B. Veranstaltungen besuchen, bei denen Tiere gequält oder zumindest nicht artgerecht gehalten werden. Stierkämpfe und ähnliche Grausamkeiten sind für jeden tierlieben Urlauber tabu. Auch Tierparks, in denen Tiere nur zur Belustigung des Publikums präsentiert und ihre arteigenen Verhaltensweisen nicht berücksichtigt werden, sollte der kritische Urlauber meiden, denn allein das Besucheraufkommen regelt den Fortbestand solcher Einrichtungen. Lassen Sie sich niemals mit süssen Tierbabys fotografieren, denn dieses Geschäft mit den wehrlosen Jungtieren ist eine schreckliche Tierquälerei. Vermeiden Sie unbedingt den Kauf von Tieren aus Mitleid. Jedes Tier, das Sie freikaufen, wird durch eine andere arme Kreatur ersetzt. Lassen Sie sich nicht bei glühender Sommerhitze in einer Kutsche durch die heisse Stadt chauffieren. Skrupellose Tierhändler leben vom Mitleid der Touristen und machen daraus ein grosses Geschäft. Souvenirs, für die Tiere sterben oder leiden müssen, wie Taschen aus Krokodilleder, Pelze, Elfenbeinschnitzereien oder gar der Erwerb lebender Tiere wie Vögel oder Affen sind nicht nur unmoralisch, sondern auch aus artenschutz- und zollrechtlichen Gründen strikt abzulehnen.



Unsachgemäße Tierhaltung in Capdepera.
Gegen den Besitzer (Polizist aus Capdepera) wurde Anzeige erstattet.



Garten eines Hundezüchters in Capdepera.
Gegen den Züchter wurde Anzeige erstattet.

Immer wieder erreichen uns Berichte von Urlaubern, die nach ihrer Rückkehr aus den Ferien über Tierschutzverstösse auf Mallorca berichten. Der unmittelbare Protest vor Ort ist weitaus wirkungsvoller, und von Deutschland aus ist es meistens unmöglich, den Tieren effektiv zu helfen.


 

Deshalb appellieren wir an die Urlauber, wenn sie beobachten, dass ein Tier schlecht behandelt oder gehalten wird, den Verantwortlichen darauf anzusprechen und zu versuchen, ihn freundlich aber bestimmt auf das Leid des Tieres hinzuweisen. Hilft das nicht, so sollte man unverzüglich einen Bericht, möglichst mit Fotos dokumentiert, bei der örtlichen Polizeibehörde (Policia Local oder Guardia Civil) abgeben und, falls ein Tierschutzverein in der Nähe bekannt ist, diesen unterrichten.


Bemerken Sie Missstände, bei denen Sie den Eindruck haben, dass es sich nicht um die Tat eines Einzelnen handelt, dann protestieren Sie schriftlich bei der Botschaft ihres Heimatlandes (Konsulat der Bundesrepublik Deutschland, Calle Porto Pi, 8, Telefon (0034)971-707 737, Fax (0034)971-707 740). Appellieren Sie daran, dass der Konsul seinen Einfluß gegen das beobachtete Tierelend geltend macht.

Haben Sie entschieden, Ihren Urlaub aufgrund der Missstände nicht mehr auf Mallorca zu verbringen, dann teilen Sie Ihren Entschluss unbedingt auch Ihrem Reiseunternehmen mit. Der Tourismus ist die einzige Einnahmequelle dieser Unternehmen und deshalb können Sie hier durchaus Einfluss nehmen.

Je häufiger die Behörden und Tourismusverbände mit Beschwerden konfrontiert werden, desto weniger können sie die Augen vor dem Thema "Tierschutz" verschliessen. Auch wenn Sie den Eindruck haben, dass die Polizei Ihre Beschwerde nicht ernst nimmt oder befürchten, dass die Botschaft auf Ihren Brief nicht reagieren wird, tragen Sie damit doch viel dazu bei, dass der Schutz von Tieren - egal, in welchem Land der Welt - nicht totgeschwiegen werden kann.

 

Auszug aus dem Tierschutzgesetz der Balearen

Verpflichtungen gemäß Tierschutzgesetz für Personen im Umgang mit Tieren, die in menschlicher Umgebung leben - genehmigt durch das Parlament der Balearen:

Artikel 44

Hunde, die sich tagsüber in den äußeren Bereichen von Wohnungen (Waschküche, Terrassen und dergleichen) aufhalten müssen, sollen über eine Hundehütte verfügen, in der sie Schutz suchen können. Sie soll aus wasserdichten Materialien bestehen, die die Tiere vor den Unbilden der Witterung bewahrt. Die Hütte muss über eine Bodenisolierung verfügen und dem Tier insbesondere Schutz vor Sonneneinstrahlung und Regen bieten. In seinem Unterstand soll das Tier mit erhobenem Hals und Kopf verbleiben können. Die Breite des Unterstandes ist so zu dimensionieren, dass sich das Tier großzügig um sich selbst drehen kann. Die Fläche des Geheges soll mindestens 15 Quadratmeter bei einer Mindestbreite von zwei Metern betragen.

Artikel 45

Wenn Hunde in angrenzenden Bereichen zur Wohnung wie etwa Gärten angekettet werden, so darf die Länge der Kette drei Meter keinesfalls unterschreiten. Als Mindestlänge für die Kette gilt die Länge des Hundes- gemessen von der Schnauze bis zur Schwanzwurzel - multipliziert mit drei. Die Kette muss so befestigt werden, dass der bequeme Zugang zum Unterstand des Hundes nicht behindert und das vollständige Hineingehen ermöglicht wird. Immer wenn es möglich ist und es der vorhandene Platz erlaubt, muss die Kette des Tieres so angebracht werden, dass das Tier entlang eines Laufdrahtes den größtmöglichen Auslauf hat. Einer der Befestigungspunkte des Laufdrahtes muss in der Nähe des Unterstandes liegen.

Artikel 49

Die Eigentümer oder Besitzer von Haustieren übernehmen die Verantwortung dafür, dass das Tier einen permanenten Zugang zu Trinkwasser hat, angemessen und ausreichend Verpflegung erhält, dass die notwendige hygienische Sorgfalt gewährleistet ist und ein einwandfreier Gesundheitszustandes aufrecht erhalten wird. Haftbar gemacht werden diejenigen, die Tiere unsachgemäß halten oder die sie dürsten lassen.Weiterhin werden diejenigen zur Verantwortung gezogen, deren Tiere offenkundig aus nicht-pathologischen Gründen unterernährt sind oder deren Tiere sich in einem Verschmutzungszustand befinden, der auf Alleinlassen oder Vernachlässigung zurückzuführen ist. Die Eigentümer und Besitzer von Haustieren sollen den Tieren die Möglichkeit zu körperlicher Betätigung verschaffen - mindestens eine Stunde am Tag.

 Neue Vorschriften ab April 2004 für Mallorcas Hundehalter
Neue spanische Tierschutzgesetzgebung seit Mai 2004

Ausstellung:
Es ist verboten, Tiere im Schaufenster der Läden auszustellen. Sie müssen im Innenraum verbleiben.

Auszugleinen:
Auszugleinen sind nur genehmigt für Hunde kleiner Rassen.

Aussetzen:
Das Aussetzen von Tieren wird bestraft in Höhe bis 600 €.

Unterbringung:
 Für die Haltung von Tieren ist ein Lebensraum von mindestens 15 qm vorgeschrieben.

Strafen:
Leichte: z.B. für Belästigung der Nachbarschaft von 30 bis 300 €.
Schwere: Für Tierquälereien die gegen die Würde des Tieres verstoßen von 301 bis 600 €.
Sehr schwere: Im Wiederholungsfall 1.500 bis 1.800 €.

1. Im April 2004 verabschiedete Gesetze für Mallorcas Hundehalter sehen Strafen vor zwischen 30 und 1800 € falls der Hund nicht an der Leine geführt wird und seine Häufchen nicht vom Besitzer beseitigt werden.

2. Die Strafe kann um 30 % gemildert werden falls der Hundebesitzer an einem Kurs teilnimmt. Zweistündige Kurse werden in der Tötungsstation SON REUS bei Palma angeboten zur Aufklärung der Hundehalter über die bestehenden Gesetze.

3. Laut „Mallorca Magazin“ 2/05 sollen zwischen April und September 2004 über 400 Tierhalter wegen überwiegend geringer Verstöße angezeigt worden sein.

4. Das Aussetzen von Hunden ist verboten und wird bestraft. Eurodogs Erfahrung zeigt jedoch, dass dem Gesetz nicht gefolgt wird. Seitens der Behörden werden Anzeigen dieser Art nicht nachgegangen. 
Eurodog nimmt täglich ausgesetzte Hunde auf. Falls diese einen Chip tragen, wird der Besitzer durch uns ermittelt und benachrichtigt.
Wenn dieser den Hund nicht sucht und nicht zurücknimmt, war der Hund von ihm ausgesetzt. Auf die von Eurodog Jan.2005 gemachten Anzeigen wurde seitens der Behörde auf unsere Nachfrage mitgeteilt, dass den Anzeigen nicht nachgegangen wird. Grund: der Hund hätte eingeliefert werden müssen in die Tötungsanstalt Son Reus. !!!
Dies obwohl Eurodog eine Stiftung für heimatlose Hunde ist.

5. Wenn Son Reus für jeden ausgesetzten Hund Strafanzeige machen würde, wäre dies tatsächlich ein wirksames Mittel gegen das tägliche Aussetzen hilfloser Tiere im Strassenverkehr.

Wir  bitten um Ihre Hilfe !

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