Tierschutz auf Mallorca
| Unser Ziel ist es, die Bevölkerung Mallorcas für das Thema Tierschutz und den artgerechten Umgang mit Haustieren stärker zu sensibilisieren. Verstösse gegen das Tierschutzgesetz werden von uns mit einer Anzeige bei der Polizei geahndet. Rufen Sie uns an, wenn Sie meinen, dass Tiere nicht richtig gehalten oder mißhandelt werden. Tel. 639 993 794 und 619 593 142 |
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3 Katzenbabies, ca. 2 Tage alt, wurden in Cala Ratjada wimmernd in einem Plastikbeutel in einer Mülltonne gefunden. Leider sind alle nach ca. einer Woche gestorben. In anderen ähnlichen Fällen konnten durch unseren Einsatz mehrere Katzenbabies gerettet werden. Sie leben jetzt glücklich in neuen Familien. Das Töten oder Wegwerfen von neugeborenen Katzenbabies ist hier völlig normal, das Kastrieren der Katzen dagegen total verwerflich. |
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Vernachlässigter Hund an zu kurzer Kette, ohne |
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| Pferd bei Arta, war unterernährt, weil sein Besitzer es nicht ausreichend fütterte. Die zuständigen Behörden sahen keinen Grund zum Eingreifen. Mit Hilfe eines Anwaltes hat der Tierschutzverein Capdepera eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung und Amtsmißbrauch geschaltet. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. |
Seit 06.10.06 ist das Pferd in der Obhut des Tierschutzverein Capdepera. Auf Druck des Vereins und weiterer besorgter Tierschützer hat der Vorbesitzer das Tier abgegeben. Die Anzeigen gegen den Vorbesitzer und das Rathaus von Arta bleiben bestehen. Eine Tierklinik hat zwischenzeitlich festgestellt, daß das Pferd ca. 30 Jahre alt und voller Krebsgeschwüre ist. |
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Garten bei Capdepera |
nahe Capdepera |
Nicht wegsehen, sondern helfenUrlauber werden auf Mallorca meist ganz unfreiwillig mit dem Thema "Tierschutz" konfrontiert. Wer kennt nicht die Scharen herrenloser Katzen und Hunde, die sich in den Hotelanlagen oder an Stränden in der Nähe der Menschen aufhalten und darauf warten, ein paar Essensreste oder Streicheleinheiten zu ergattern. Aber auch ein Gang über den Markt, der Anblick abgemagerter Kutschenpferde in glühender Sonne, der Besuch von Tierparks oder das Wissen, was hinter den Mauern der Stierkampfarenen passiert, lässt viele Touristen den Urlaub nicht mehr ganz so unbeschwert genießen. |
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Es versteht sich von selbst, dass Sie als Tourist darauf achten, Tierquälereien nicht zu unterstützen, indem Sie z.B. Veranstaltungen besuchen, bei denen Tiere gequält oder zumindest nicht artgerecht gehalten werden. Stierkämpfe und ähnliche Grausamkeiten sind für jeden tierlieben Urlauber tabu. Auch Tierparks, in denen Tiere nur zur Belustigung des Publikums präsentiert und ihre arteigenen Verhaltensweisen nicht berücksichtigt werden, sollte der kritische Urlauber meiden, denn allein das Besucheraufkommen regelt den Fortbestand solcher Einrichtungen. Lassen Sie sich niemals mit süssen Tierbabys fotografieren, denn dieses Geschäft mit den wehrlosen Jungtieren ist eine schreckliche Tierquälerei. Vermeiden Sie unbedingt den Kauf von Tieren aus Mitleid. Jedes Tier, das Sie freikaufen, wird durch eine andere arme Kreatur ersetzt. Lassen Sie sich nicht bei glühender Sommerhitze in einer Kutsche durch die heisse Stadt chauffieren. Skrupellose Tierhändler leben vom Mitleid der Touristen und machen daraus ein grosses Geschäft. Souvenirs, für die Tiere sterben oder leiden müssen, wie Taschen aus Krokodilleder, Pelze, Elfenbeinschnitzereien oder gar der Erwerb lebender Tiere wie Vögel oder Affen sind nicht nur unmoralisch, sondern auch aus artenschutz- und zollrechtlichen Gründen strikt abzulehnen. |
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Immer wieder erreichen uns Berichte von Urlaubern, die nach ihrer Rückkehr aus den Ferien über Tierschutzverstösse auf Mallorca berichten. Der unmittelbare Protest vor Ort ist weitaus wirkungsvoller, und von Deutschland aus ist es meistens unmöglich, den Tieren effektiv zu helfen.
Deshalb appellieren wir an die Urlauber, wenn sie beobachten, dass ein Tier schlecht behandelt oder gehalten wird, den Verantwortlichen darauf anzusprechen und zu versuchen, ihn freundlich aber bestimmt auf das Leid des Tieres hinzuweisen. Hilft das nicht, so sollte man unverzüglich einen Bericht, möglichst mit Fotos dokumentiert, bei der örtlichen Polizeibehörde (Policia Local oder Guardia Civil) abgeben und, falls ein Tierschutzverein in der Nähe bekannt ist, diesen unterrichten.
Bemerken Sie Missstände, bei denen Sie den Eindruck haben, dass es sich nicht um die Tat eines Einzelnen handelt, dann protestieren Sie schriftlich bei der Botschaft ihres Heimatlandes (Konsulat der Bundesrepublik Deutschland, Calle Porto Pi, 8, Telefon (0034)971-707 737, Fax (0034)971-707 740). Appellieren Sie daran, dass der Konsul seinen Einfluß gegen das beobachtete Tierelend geltend macht.
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Auszug aus dem Tierschutzgesetz der BalearenVerpflichtungen gemäß Tierschutzgesetz für Personen im Umgang mit Tieren, die in menschlicher Umgebung leben - genehmigt durch das Parlament der Balearen: Artikel 44Hunde, die sich tagsüber in den äußeren Bereichen von Wohnungen (Waschküche, Terrassen und dergleichen) aufhalten müssen, sollen über eine Hundehütte verfügen, in der sie Schutz suchen können. Sie soll aus wasserdichten Materialien bestehen, die die Tiere vor den Unbilden der Witterung bewahrt. Die Hütte muss über eine Bodenisolierung verfügen und dem Tier insbesondere Schutz vor Sonneneinstrahlung und Regen bieten. In seinem Unterstand soll das Tier mit erhobenem Hals und Kopf verbleiben können. Die Breite des Unterstandes ist so zu dimensionieren, dass sich das Tier großzügig um sich selbst drehen kann. Die Fläche des Geheges soll mindestens 15 Quadratmeter bei einer Mindestbreite von zwei Metern betragen. Artikel 45Wenn Hunde in angrenzenden Bereichen zur Wohnung wie etwa Gärten angekettet werden, so darf die Länge der Kette drei Meter keinesfalls unterschreiten. Als Mindestlänge für die Kette gilt die Länge des Hundes- gemessen von der Schnauze bis zur Schwanzwurzel - multipliziert mit drei. Die Kette muss so befestigt werden, dass der bequeme Zugang zum Unterstand des Hundes nicht behindert und das vollständige Hineingehen ermöglicht wird. Immer wenn es möglich ist und es der vorhandene Platz erlaubt, muss die Kette des Tieres so angebracht werden, dass das Tier entlang eines Laufdrahtes den größtmöglichen Auslauf hat. Einer der Befestigungspunkte des Laufdrahtes muss in der Nähe des Unterstandes liegen. Artikel 49Die Eigentümer oder Besitzer von Haustieren übernehmen die Verantwortung dafür, dass das Tier einen permanenten Zugang zu Trinkwasser hat, angemessen und ausreichend Verpflegung erhält, dass die notwendige hygienische Sorgfalt gewährleistet ist und ein einwandfreier Gesundheitszustandes aufrecht erhalten wird. Haftbar gemacht werden diejenigen, die Tiere unsachgemäß halten oder die sie dürsten lassen.Weiterhin werden diejenigen zur Verantwortung gezogen, deren Tiere offenkundig aus nicht-pathologischen Gründen unterernährt sind oder deren Tiere sich in einem Verschmutzungszustand befinden, der auf Alleinlassen oder Vernachlässigung zurückzuführen ist. Die Eigentümer und Besitzer von Haustieren sollen den Tieren die Möglichkeit zu körperlicher Betätigung verschaffen - mindestens eine Stunde am Tag. |
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Neue Vorschriften ab April 2004 für Mallorcas Hundehalter |
















